Intensivseminar: Praxis der Arbeitnehmererfindung und Erfindervergütung
Zielsetzung
In Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechts tritt die Patentabteilung als Vertretung des Arbeitgebers auf. Daraus ergibt sich die Verpflichtung der Patentabteilung, die Interessen des Arbeitgebers zu wahren, zugleich aber auch die gesetzlichen Rechte der Arbeitnehmererfinder zu berücksichtigen. Dies bedeutet u. a. die Erfinder über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit ihrer Erfindung aufzuklären. Darüber hinaus ist es jedoch auch möglich, das gesetzliche Instrumentarium kreativ zu nutzen und mit der Erfindervergütung ein Anreizsystem zu schaffen, um die Erfindungstätigkeit im Unternehmen zu fördern. Den rechtlichen Rahmen bildet das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG), dessen praxisnahe Umsetzung Inhalt dieses Seminars ist.
Obwohl häufig weder Patent- noch Rechtsanwalt wird von Mitarbeitern der Patentabteilung eine rechtssichere Umsetzung der Bestimmungen des ArbEG erwartet. Ziel dieses Seminars ist die Vermittlung von praxistauglichen Kenntnissen, die der Patentabteilung einen sicheren Umgang mit den gesetzlichen Regelungen ermöglicht.
Werner Schwarz als Referent dieses Seminars beleuchtet die Thematik aus dem Blickwinkel des Praktikers. Aus langjähriger Erfahrung kennt er die Sorgen und Nöte von Mitarbeitern in Industriepatentabteilungen als Vertreter des Arbeitgebers in Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechts. Die Seminarteilnehmer profitieren insbesondere von seinen zahlreichen Beispielen aus dem betrieblichen Alltag.
Sie bekommen in diesem Seminar Antworten u. a. auf folgende Fragen:
- Welche Risiken ergeben sich für den Arbeitgeber bei Vernachlässigung seiner aus dem ArbEG resultierenden Pflichten?
- Was passiert bei der Überschreitung gesetzlicher Fristen?
- Welchen formalen Anforderungen unterliegt eine Erfindungsmeldung?
- Unter welchen Bedingungen unterliegen Erfinder in internationalen Entwicklungsteams dem deutschen ArbEG?
- Wie funktioniert die Berechnung der Erfindervergütung nach Lizenzanalogie?
- Ist es heute bereits möglich, Erfindungen nach einem vereinfachten Verfahren pauschal zu vergüten?
- Welche Erfahrungen bestehen im Zusammenhang mit der Schlichtung von Streitfällen vor der Schiedsstelle?
- Gibt es noch das "Professorenprivileg"?
Die Seminarteilnehmer erhalten praktische Formulare und Standardbriefe zur Nutzung in ihrem Betrieb:
- Formular Erfindungsmeldung
- Standardbrief Eingangsbestätigung der Erfindungsmeldung
- Standardbrief Bemängelung der Erfindungsmeldung
- EXCEL-Tabelle zur Berechnung der Erfindervergütung nach Lizenzanalogie
- EXCEL-Tabelle zur Berechnung der Erfindervergütung mit Abstaffelung
- EXCEL-Tabelle zur Berechnung der Erfindervergütung nach einem Pauschalmodell
Für die Vertiefung der Seminarinhalte im Anschluss an die Veranstaltung erhalten Sie drei Aufgaben mit Lösungen zur praktischen Berechnung der Erfindervergütung.